Sie haben einen Unfall verursacht? - Dann handelt es sich um einen Kaskoschaden!
Bei einem Kaskoschaden besteht ein Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung. Das heißt, Sie haben die Obliegenheiten
des Vertrages zu erfüllen.
Dazu gehört die schriftliche Meldung innerhalb einer
Woche bei Ihrer Versicherung.
Bevor Sie den Auftrag zur Instandsetzung Ihres
Kraftfahrzeugs geben, müssen Sie die Zustimmung Ihrer Versicherung einholen.
Der Kfz-Sachverständige wird von der Versicherung beauftragt, Sie haben lediglich
das Recht einen Kfz-Sachverständigen
vorzuschlagen.