Sie haben einen Unfall verursacht?
- Dann handelt es sich um einen Kaskoschaden!

Bei einem Kaskoschaden besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung. Das heißt, Sie haben die Obliegenheiten des Vertrages zu erfüllen.

  • Dazu gehört die schriftliche Meldung innerhalb einer Woche bei Ihrer Versicherung.
  • Bevor Sie den Auftrag zur Instandsetzung Ihres Kraftfahrzeugs geben, müssen Sie die Zustimmung Ihrer Versicherung einholen.
  • Der Kfz-Sachverständige wird von der Versicherung beauftragt, Sie haben lediglich das Recht einen Kfz-Sachverständigen vorzuschlagen.

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Jürgen RIMBACH | Quillerstraße 26 | 34212 Melsungen | Tel: (05661) 50833

 
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