Sind Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt?
-Dann handelt es sich bei Ihnen um einen Haftpflichtschaden!


Das heißt, bei unverschuldeten Verkehrsunfällen haben Sie die


Bei einem Haftpflichtschaden haben z.B. Anspruch auf

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Haftpflichtschaden §249 BGB

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

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Jürgen RIMBACH | Quillerstraße 26 | 34212 Melsungen | Tel: (05661) 50833

 
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