Unser Dienstleistungsangebot

- Unfallschadenbegutachtung
 
Ein Unfallschadengutachten dient normalerweise der Beweissicherung. Wenn Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dann sind Sie verpflichtet der Versicherung des Verursachers den Schaden zu beweisen.
Um Ihren Unfallschaden zu beweisen benötigen sie ein Haftpflichtgutachten.

Wenn Ihr Kraftfahrzeug nicht durch einen Verkehrsunfall, aber durch die Schuld eines anderen beschädigt wurde, müssen Sie den Schaden Ihres Kraftfahrzeugs ebenfalls durch ein Haftpflichtgutachten beweisen.

- Fahrzeugbewertung

- Wertgutachten

- Beweissicherungsgutachten

- Zertifiziertes Gebrauchtfahrzeug-Gütesiegel

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Jürgen RIMBACH | Quillerstraße 26 | 34212 Melsungen | Tel: (05661) 50833

 
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