Ein Unfallschadengutachten dient normalerweise der
Beweissicherung.
Wenn Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt sind,
dann sind Sie verpflichtet der Versicherung des Verursachers den Schaden zu
beweisen. Um Ihren Unfallschaden zu beweisen benötigen sie ein
Haftpflichtgutachten.
Wenn Ihr Kraftfahrzeug nicht durch einen Verkehrsunfall,
aber durch die Schuld eines anderen beschädigt wurde, müssen Sie den Schaden
Ihres Kraftfahrzeugs ebenfalls durch ein Haftpflichtgutachten beweisen.